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OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 Ss 84/10 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG ist bei schwerwiegenden Mängeln der tatrichterlichen Entscheidung rechtsfehlerhaft; Rechtmäßigkeit einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG bei schwerwiegenden Mängeln der tatrichterlichen Entscheidung
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- OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 Ss 84/10
Die vom Gericht gehegte Hoffnung, der Betroffene werde in der Hauptverhandlung seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurücknehmen, stellt lediglich eine theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung dar, die nicht ausreicht, eine Aufklärungserwartung im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG zu stützen und dem Betroffenen die Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu verweigern (vgl. OLG Koblenz, NZW 2007, 587 f., OLG Düsseldorf, wiStra 2007, 586, OLG Bamberg SVR 2009, 393 ff.). - OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09
unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Entbindungsantrag; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 Ss 84/10
Nur schwerwiegende Mängel der tatrichterlichen Entscheidung bei der Ablehnung eines Entbindungsantrags können dazu führen, dass die Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG als rechtsfehlerhaft zu bewerten ist ( OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009, 4 Ss OWi 173/09 , zitiert nach JUR1S).